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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FASYS Schweiz GmbH (FASYS ) finden auf sämtliche mit Kunden abgeschlossenen Verträge Anwendung.
1.2 Änderungen bzw. Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur schriftlich und rechtskräftig von FASYS unterzeichnet gültig.
2. Preise und Leistungen
2.1 Sämtliche Angaben ni Prospekten, Preislisten, Katalogen und dergleichen gelten nicht als Offerte. Es sind empfohlene Verkaufspreise exkl. MWST, welche für Bestellungen ohne anderweitige Preisvereinbarung gelten. Der Bruttopreis kann jederzeit bei Bedarf auch unterjährig angepasst werden. Die aufgeführten Verbrauchsangaben sind lediglich als approximativ zu verstehen und sind unverbindliche Hinweise.
2.2 Die von der FASYS angebotenen Preise bleiben während 30 Tage nach Offertstellung gültig. Sie verstehen sich exkl. MWST.
2.3 Mangels anderer Vereinbarung sind Bestellungen innert 10 Tage nach vereinbartem Abholtermin beim Lager von FASYS abzuholen. Nicht fristgerecht abgeholte Ware wird von FASYS zu einem Tarif von CHF 25.00 pro Palette und angefangenem Monat gelagert.
2.4 Ist die Lieferung durch FASYS vereinbart, bleibt die Abladung Sache des Kunden. Der Kunde hat die für die Abladung erforderlichen Mittel (insbesondere Hilfskräfte und Geräte) auf eigene Kosten und Gefahr bereitzustellen und mit der Abladung unverzüglich nach Anlieferung zu beginnen. Beginnt der Kunde nicht unverzüglich und unter Einsatz der gebotenen Mittel mit der Abladung, kann FASYS die Abladung auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst vornehmen. Für die Lieferung durch die FASYS gewährleistet der Kunde die Zufahrt zur Lieferadresse für LKW bis 40 Tonnen. Ist die Zufahrt erschwert, trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten der Lieferung.
2.5 Lieferfristen oder Lieferzeitangaben der von der FASYS zu erbringenden Leistungen gelten als blosse Schätzungen und sind nicht verbindlich. Wurden Lieferfristen hingegen ausdrücklich als verbindlich vereinbart, laufen sie ab Eingang der Bestellung bei der FASYS. Teillieferungen
sind zulässig.
2.6 Abhängig von der konjunkturelen Entwicklung können Teuerungszuschläge verrechnet werden.

3. Rücknahmen
3.1 FASYS nimmt Ware nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zurück. 3.2 Bei der Rücknahme wird der bezahlte Preis unter Abzug einer Umtriebsentschädigung von

50 % des Preises zurückerstattet (ausgenommen lose Ware).
3.3 Im Falle einer Rücknahme muss sich die Ware in den ungeöffneten Originalverpackungen befinden. Die Verpackungen dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein. Allfällige Entsorgungskosten werden separat und je nach Aufwand mit mindestens CHF 4.00/kg in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Kosten für die Rücknahme oder Entsorgung werden zusätzlich verrechnet.
3.4 Die Ware muss innert 30 Tagen seit Erhalt im Lager von FASYS eintreffen.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1 Bei Abholung der Ware durch den Kunden gehen Nutzen und Gefahr mit dem Versand der Abholungseinladung durch FASYS auf den Kunden über. Bei Lieferung der Ware ohne Ablad durch FASYS gehen Nutzen und Gefahr im Zeitpunkt der Anlieferung, vor Beginn des Ablads, auf den Kunden über. Das gilt auch, wen FASYS ohne Vereinbarung in Kulanz den Ablad vornimmt. Wurde die Lieferung der Ware mit Ablad durch FASYS vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr nach dem Ablad auf den Kunden über.
4.2 Handelsübliche Abweichungen vom Produktbeschrieb (z.B. Eigenschaften, Mase, Farbe) sind vom Kunden zu akzeptieren und stellen keinen Mangel dar.
4.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Eignung der bestellten Ware für den beabsichtigten Gebrauch.
Technische Beratungen, Instruktionen, Ausführungsvorschläge, das Erstellen von Devistexten oder von Massauszügen usw. begründen keine Verantwortlichkeit von FASYS.
4.4 Bei einem Mangel kann der Kunde von FASYS entweder die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung verlangen. Sind die Nach-

besserungskosten für FASYS im Verhältnis zum Lieferumfang unverhältnismässig, kann der Kunde allein die Ersatzlieferung beanspruchen.
4.5 Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden aus Mangelfolgeschäden, wegen Schlechterfülung des Vertrags und wegen Verzugs werdenmi gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

5. Rüge- und Verjährungsfrist
5.1 Der Kunde hat die erhaltene Ware umgehend auf Volständigkeit und
allfällige Mängel zu prüfen und Abweichungen sofort anzuzeigen. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen.
52. Die Rügefrist für offene Mängel beträgt 41 Tage ab der Ablieferung an den Kunden gerechnet. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen.
5.3 Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlung der Rechnung hat netto innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu erfolgen.
6.2 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Schuldner ohne weitere Mahnung in Verzug und Verzugszinsen werden verrechnet.
6.3 Bei Zahlungsverzug ist FASYS berechtigt, sämtliche Leistungen aus allen Verträgen mit dem Kunden zurückzubehalten.
7. Extrafahrten
Taggleiche Extrafahrten werden mit CHF 250.00 berechnet.
8. Lieferung
Die Preise verstehen sich für Lieferungen ab netto CHF 1'600.00 Materialwert franko Baustelle, soweit mit schweren Lastenzügen zugefahren werden kann. Für Lieferungen unter netto CHF 1'600.00 Materialwert wird ein Transportkosten/Kleinmengenzuschlag pauschal CHF 190.00, unter CHF 500.00 pauschal CHF 230.00 verrechnet. Lieferungen mit Kranwagen werden nach Aufwand verrechnet. Bei Abladung ist Sache des Warenempfängers. Die Ware reist auf Gefahr des Auftraggebers. Besonders zu beachten ist dabei die Frostgefahr im Winter.
9. Lieferzeit
Bei schriftlichem Eingang der vollständigen Bestellinformationen bis 15.00 Uhr liefern wir innerhalb der nächsten beiden Werktage. Eingefärbte Produkte nach Rücksprache. Bei einer Terminlieferung wird ein Zuschlag von CHF 120.00 verrechnet.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist 8180 Bülach. Der FASYS bleiben die weiteren gesetzlichen Gerichtsstände erhalten.
10.2 Sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unter- liegen dem Schweizer Recht und unter Auschluss des Wiener Kaufrechts.
Gültig ab 01.10.2024. Gültig bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen, technische Änderungen, Irtümer und Druckfehler

vorbehalten.


FASYS Schweiz GmbH Grindelstrasse 1

in 8303 Bassersdorf

Kontakt

info@fasys.ch
+41 44 838 49 00

Firmensitz

Grindelstrasse 1

CH-8303 Bassersdorf

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